Ein Wunsch gegenüber dem Betreuungsgericht: Mit einer Betreuungsverfügung wird für den Fall, dass eine rechtliche Betreuung notwendig wird, festgelegt, wer bzw. wer auf keinen Fall als Betreuer eingesetzt werden soll.Das Betreuungsgericht ist verpflichtet, die vorgeschlagene Person zu prüfen und deren Eignung zu bestätigen. Mehr ist eine Betreuungsverfügung eigentlich nicht.
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