Niemand ist geschützt vor plötzlichen Unfällen, die uns von einem Tag auf den anderen handlungsunfähig machen. Niemand weiß um die Krankheiten, die einen im Alter, wie z.B. eine Demenzerkrankung, oder auch in jüngeren Jahren, wie z.B. eine psychiatrische Erkrankung, ereilen können. Die Corona- Pandemie hat uns gezeigt wie plötzlich sich das Leben ändern kann. Es fällt nicht leicht sich mit dem eigenen Lebensende oder der Möglichkeit einer schweren Erkrankung zu beschäftigen. Aber die Errichtung von Vorsorgedokumenten führt diese Ereignisse nie herbei. Aber Sie können damit für diese Ereignisse Vorsorge treffen, die allen Beteiligten ein sicheres Gerüst für das Handeln in emotional belastenden Situation gibt. Was passieren kann, wenn keine Vorsorge getroffen wird, zeigt der tragische Fall von Vincent Lambert in Frankreich - sicherlich ein Extremfall, der dennoch ausreichend Anlass sein sollte vorzusorgen.
Wir bieten Ihnen hier zunächst eine kostenlose grundlegende Information zu den Themen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Die wichtigsten Fragen zu diesen Themen werden unter FAQ beantwortet. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die professionelle Errichtung der Vorsorgedokumente an. Wenn Sie uns die Errichtung Ihrer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung anvertrauen, erhalten Sie keines dieser Dokumente von uns "in 15 Minuten" oder aufgrund eines automatisierten Onlineverfahrens. Wir führen mit Ihnen das persönliche Gespräch egal "wie lange es dauert" und begleiten Sie über die Errichtung der Vorsorgedokumente, die öffentliche Beglaubigung bis zur Registrierung im Vorsorgeregister der Bundes-notarkammer. Wir beantworten Ihnen die rechtlichen Aspekte und können - in Grenzen - aufgrund unserer Erfahrung auch medizinische und pflegerische Situationen besprechen.
Muss eine bereits vorhandene Patientenverfügung wegen Covid- 19 geändert werden?
Nach unserer Auffassung ist dies grundsätzlich nicht notwendig, sofern Ihre Patientenverfügung bereits vorher den rechtlichen Anforderungen genügt hat. Eine
Behandlung wegen Covid-19 ist kein klassischer Anwendungsfall für eine Patientenverfügung. Versetzen Ärzte Patienten zwecks künstlicher Beatmung in ein vorübergehendes künstliches Koma ist
die Therapie darauf ausgerichtet, dass ein Patient das Bewusstsein wiedererlangt. Regelmäßig kann der Patient vor Beginn der Therapie noch selbst nach seiner Einwilligung gefragt werden. Bis
dahin kommt die Patientenverfügung noch nicht zum Einsatz. Ein Zustand dauerhafter Entscheidungsunfähigkeit, die Voraussetzung dafür ist, dass eine Patientenverfügung bedeutend wird, liegt
dann noch nicht vor.
Vorsorgen mit patvor